Veranstalter
DRK-Ortsverein Bietigheim/Elchesheim-Illingen
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Gemeinde Elchesheim-Illingen ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.elchesheim-illingen.de/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
b) Dieser Internetauftritt ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Nicht-Text-Inhalte: Nicht für alle Nicht-Text-Inhalte sind Alternativtexte hinterlegt.
- Tastaturbedienbarkeit: Die Tastaturbedienbarkeit der Website ist nicht grundlegend gewährleistet.
- Blöcke überspringen: Die Website enthält keine Sprungmarken.
- Gebärdensprache: Auf der Website sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Es ist ein baldiger Relaunch der Website geplant, da die Website unseren eigenen Anforderungen an Barrierearmut nicht genügt. Es ist fest eingeplant, Gebärdesprachen-Videos im Zuge des Relaunchs für die neue Website zu produzieren.
- PDFs/Informationsblätter zum Download: Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website.
Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.07.2023 unter Nutzung des Musters der in Baden-Württemberg maßgeblichen Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.08.2023 bearbeitet.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.elchesheim-illingen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Elchesheim-Illingen
Rathausplatz 8
76477 Elchesheim-Illingen
Telefon: 07245 9301-0
Telefax: 07245 9301-11
buergermeisteramt@elchesheim-illingen.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Elchesheim-Illingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Elchesheim-Illingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.