Wahlwerbung und Wahllokale

Informationen zur Wahlwerbung für Parteien und Wählervereinigungen

Die Gemeinde Elchesheim-Illingen stellt für keine Wahlen Wahlständer oder -wände zur Verfügung

Wahlplakate dürfen in eigener Verantwortung frühestens 8 Wochen *) vor Wahltermin an Masten der Straßenbeleuchtung angebracht werden. Ebenfalls erlaubt sind kleinere Wahlständer auf öffentlichen Flächen. Durch die Plakate oder Ständer darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Es dürfen außerdem keine Sichtbehinderungen im Straßenverkehr entstehen. Die Beantragung einer individuellen Plakatiererlaubnis ist nicht erforderlich.

*) Bei der Bürgermeisterwahl dürfen Wahlplakate erst ab Zulassung der Bewerber angebracht werden.

Das Anbringen von Wahlplakaten unmittelbar vor den Wahllokalen ist nicht zulässig.

Wahlwerbung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl wieder zu entfernen. 

Ihre Wahllokale in Elchesheim-Illingen