Technisches Bauamt, Rechnungsamt, Gemeindekasse +2 Weitere
Technisches Bauamt, Rechnungsamt +1 Weitere
keine
keine
Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.
keine
Die Kommunen erheben die Abwassergebühren (Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr) durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.
Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.
Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer beziehungsweise die Mieterin oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Frischwassers anzeigt und ist die Grundlage für die Höhe der Schmutzwassergebühr. Die Niederschlagswassergebühr wird über die an die Kanalisation angeschlossene, befestigte Fläche ermittelt.
Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.
keiner
Abwasserbeseitigung - dezentrale Beseitigung von Regenwasser beantragen oder anzeigen
Weitere Informationen finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisi e ren".
keine
14.09.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Die Kommunen sind als Beseitigungspflichtiger in der Regel für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.