Nach § 41 GemO kann der Gemeinderat zur Vorbereitung seiner Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände beratende Ausschüsse bestellen. Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Elchesheim-Illingen hat der Gemeinderat einen beratenden Finanzausschuss gebildet.
Der Finanzausschuss ist mit drei Mitgliedern und drei Stellvertretern besetzt.