Informationen zum Niederschlagswasser

Niederschlagswassergebühr – einfach erklärt

Um eine gerechtere Verteilung der Abwasserkosten zu erreichen, wurde die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Dabei gilt das Verursacherprinzip: Grundstückseigentümer zahlen nur für das, was sie tatsächlich verursachen.

Die Abwassergebühr setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • Schmutzwassergebühr

Diese wird – wie bisher – nach dem Frischwasserverbrauch berechnet.

  • Niederschlagswassergebühr

Diese richtet sich nach der Größe und Art der versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück.


Wie wird die Niederschlagswassergebühr berechnet?

Die Gebühr wird pro Quadratmeter überbauter und befestigter Fläche erhoben, von der Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.

Dabei werden unterschiedliche Versiegelungsgrade berücksichtigt:

  • vollständig versiegelt (z. B. Asphalt, Beton)
  • stark versiegelt (z. B. Pflaster)
  • wenig versiegelt (z. B. Schotterrasen)

Diese werden über sogenannte Abflussbeiwerte in die Berechnung einbezogen.


Welche Flächen müssen angegeben werden?

Bebaut und befestigt

  • Gebäudegrundflächen (ohne Dachüberstände)
  • Einfahrten, Höfe, Terrassen
  • Pflaster-, Beton- oder Schotterflächen

Wichtig: Auch Kiesflächen und Schotterrasen gelten als versiegelt.

Angeschlossene Flächen

Es wird unterschieden zwischen:

  • Unmittelbar angeschlossen

Flächen mit direkter Ableitung (z. B. über Rohre oder Rinnen)

  • Mittelbar angeschlossen

Flächen, von denen Wasser indirekt in die Kanalisation gelangt (z. B. geneigte Einfahrten)

Entscheidend ist immer: Fließt Regenwasser in die Kanalisation – ja oder nein.


Welche Flächen sind nicht relevant?

Nicht angegeben werden müssen Flächen, von denen kein Regenwasser in die Kanalisation gelangt, zum Beispiel:

  • Garten- und Rasenflächen
  • Dachflächen mit Ableitung in Beete oder Versickerungsflächen
  • vollständig abgeschlossene Flächen ohne Abfluss (Verdunstung)

Zisternen und Regenwassernutzung

Zisternen können die Gebühr reduzieren – unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Ohne Überlauf: keine Berücksichtigung
  • Mit Überlauf (mind. 2,5 m³ Volumen): Reduzierung möglich

Reduzierung der berechneten Fläche:

  • 8 m² pro m³ bei Nutzung zur Gartenbewässerung
  • 15 m² pro m³ bei Nutzung im Haushalt oder Betrieb

Ziel ist es, die nachhaltige Nutzung von Regenwasser zu fördern.


Ihre Mitwirkung ist erforderlich

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, eine Selbstauskunft abzugeben.

  • Bei Eigentümergemeinschaften: Zuständig ist die Hausverwaltung
  • Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein

Die Gemeinde kann:

  • Luftbilder zur Prüfung heranziehen
  • Vor-Ort-Kontrollen durchführen

Änderungen bitte melden

Folgende Änderungen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

  • Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen
  • Änderungen der versiegelten Fläche über 10 m²
  • Änderungen im Versiegelungsgrad

Ziel der Regelung

Die gesplittete Abwassergebühr sorgt für mehr Gerechtigkeit bei der Kostenverteilung. Mit dieser Regelung möchte die Gemeinde Elchesheim-Illingen Anreize zur Entsiegelung von Flächen geben und den umweltbewussten Umgang mit Regenwasser fördern.

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