Um eine gerechtere Verteilung der Abwasserkosten zu erreichen, wurde die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Dabei gilt das Verursacherprinzip: Grundstückseigentümer zahlen nur für das, was sie tatsächlich verursachen.
Die Abwassergebühr setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
Diese wird – wie bisher – nach dem Frischwasserverbrauch berechnet.
Diese richtet sich nach der Größe und Art der versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück.
Die Gebühr wird pro Quadratmeter überbauter und befestigter Fläche erhoben, von der Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Dabei werden unterschiedliche Versiegelungsgrade berücksichtigt:
Diese werden über sogenannte Abflussbeiwerte in die Berechnung einbezogen.
Bebaut und befestigt
Wichtig: Auch Kiesflächen und Schotterrasen gelten als versiegelt.
Angeschlossene Flächen
Es wird unterschieden zwischen:
Flächen mit direkter Ableitung (z. B. über Rohre oder Rinnen)
Flächen, von denen Wasser indirekt in die Kanalisation gelangt (z. B. geneigte Einfahrten)
Entscheidend ist immer: Fließt Regenwasser in die Kanalisation – ja oder nein.
Nicht angegeben werden müssen Flächen, von denen kein Regenwasser in die Kanalisation gelangt, zum Beispiel:
Zisternen können die Gebühr reduzieren – unter bestimmten Voraussetzungen:
Reduzierung der berechneten Fläche:
Ziel ist es, die nachhaltige Nutzung von Regenwasser zu fördern.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, eine Selbstauskunft abzugeben.
Die Gemeinde kann:
Folgende Änderungen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden:
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt für mehr Gerechtigkeit bei der Kostenverteilung. Mit dieser Regelung möchte die Gemeinde Elchesheim-Illingen Anreize zur Entsiegelung von Flächen geben und den umweltbewussten Umgang mit Regenwasser fördern.
24.03.2026

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