Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Deutschen Bundestag
am 23.02.2025
Die Gemeinde Elchesheim-Illingen führt vom 01.05.2024 bis zum 30.09.2025 ihre kommunale Wärmeplanung durch. Diese wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit 90 % der Gesamtkosten gefördert (Förderkennzeichen: 67K25524).
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
Lärm ist ein alltäglicher Begleiter in unserer modernen Welt, doch er kann erheblich die Lebensqualität beeinträchtigen. Mit unserem Lärmaktionsplan möchten wir gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung in unserer Gemeinde nachhaltig zu reduzieren und somit ein gesünderes und angenehmeres Lebensumfeld für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Elchesheim-Illingen endet am 31.12.2026.