Haus der Begegnung
Rathausplatz 4
Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen und die Wahlergebnisse der Europawahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl.
Bei den Kommunalwahlen bestimmen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1.101 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs. Gewählt werden auch die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart.
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.
Die Europawahlen
Alle Wahlberechtigten können im Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat wählen, sofern sie den Hauptwohnsitz in diesem Land haben.
Informationen zum Europäischen Parlament
Die Gemeinde Elchesheim-Illingen stellt für keine Wahlen Wahlständer oder -wände zur Verfügung
Wahlplakate dürfen in eigener Verantwortung an Masten der Straßenbeleuchtung angebracht werden. Ebenfalls erlaubt sind kleinere Wahlständer auf öffentlichen Flächen. Durch die Plakate oder Ständer darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Es dürfen außerdem keine Sichtbehinderungen im Straßenverkehr entstehen.
Das Anbringen von Wahlplakaten auf dem Rathausvorplatz, unmittelbar vor dem Wahllokal im Bürgerzentrum, ist nicht zulässig.
Wahlwerbung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl wieder zu entfernen.
Rathausplatz 4